Ich bin krank! – Was tun?

Frühs krankkrank in der SchuleUnterrichtsbefreiungSchulunfälle

Erkrankungen müssen der Schule am 1. Krankheitstag bis 7.30 Uhr über das Elternportal mitgeteilt werden. Falls Ihr Kind länger als zunächst angezeigt erkrankt ist, verlängern Sie bitte die Krankmeldung.

Bitte kommen Sie dieser Anzeigepflicht zuverlässig nach, denn die Schule hat die Betreuungs- und Aufsichtspflicht für Ihre Kinder und muss aus Sicherheitsgründen bei unentschuldigtem Fehlen Nachforschungen über den Aufenthalt des Kindes anstellen. Wenn wir in diesem Fall keinen Erziehungsberechtigten erreichen können, müssen wir ab 08.30 Uhr die Polizei informieren. Deshalb brauchen wir immer Ihre aktuellen Telefon- und Handynummern (privat und dienstlich).

Für Krankmeldungen Ihres Kindes bis zu einer Woche ist die elektronische Übermittlung via Elternportal ausreichend, d.h. wir brauchen keine nachträglichen schriftlichen Entschuldigungen mehr. Wir gehen davon aus, dass Sie sorgsam mit ihren Elternportal-Zugangsdaten umgehen und Ihre Kinder keinen Zugriff darauf haben.
Bei Erkrankungen von mehr als einer Woche benötigen wir ein ärztliches Attest.

Sollte Ihr Kind während des Unterrichts erkranken, darf es nur dann nach Hause gehen, wenn Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte darüber telefonisch informiert sind und Ihr Einverständnis gegeben haben. Erst dann kann im Sekretariat eine Unterrichtsbefreiung ausgestellt werden, die das Direktorat genehmigen muss.

Planbare Arztbesuche müssen in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Eine Unterrichtsbefreiung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Unterrichtsbefreiungen müssen rechtzeitig, d.h. mindestens drei Tage im Voraus, über das Elternportal beantragt werden. Eine Befreiung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich. Eine Verlängerung der Ferien wegen günstigerer Flugpreise etc. ist kein Befreiungsgrund.

Befreiungen vom Sportunterricht: Eine volle oder teilweise Befreiung vom Sportunterricht ist nur mit einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Die Befreiung gilt maximal für ein Schuljahr.

Sollte sich Ihr Kind auf dem Schulweg (Hin- oder Nachhauseweg) oder während der Schulzeit (z.B. in der Pause, während des Sportunterrichts usw.) verletzen und Sie aus diesem Grund einen Arzt konsultieren, muss innerhalb von 3 Schultagen über die Schule ein Unfallbericht an die Kommunale Unfallversicherung Bayern geschickt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das Sekretariat. Sie erhalten dort den Vordruck für die Meldung zum Ausfüllen. Sie können sich das Formular auch auf unserer Homepage (Informationen → Downloads) herunterladen. Auch muss der behandelnde Arzt auf den Schulunfall aufmerksam gemacht werden.

Füllen Sie das Formular mit Ihrem Kind zusammen aus. Sollten Folgeschäden auftreten, sind Sie auf der sicheren Seite, da wir die Angaben von Ihnen als den Erziehungsberechtigten übernehmen und keine Angaben von minderjährigen Schülern ohne Ihr Einverständnis melden.

Sollten wir Sie nach einem Schulunfall nicht erreichen können, suchen wir mit Ihrem Kind den für das AKG zuständigen Schularzt Dr. Hügelschäffer, Friedenstr. 7, 97318 Kitzingen, auf, wenn uns ein Arztbesuch ratsam erscheint.