Fahrkarte zum AKG

Wer bekommt einen Fahrschein vom Landratsamt Kitzingen bezahlt?

Der kürzeste Fußweg zum AKG muss mehr als 3,0 km betragen. Falls Sie bezüglich der Entfernung unsicher sind, können Sie den Fußweg im Internet über die gängigen Routenplaner (Achtung: „Fußgänger“ einstellen!) herausfinden.  

Es gibt z.B. in Kitzingen-Siedlung Straßen, in denen manche der dort wohnenden Schüler einen Fahrausweis erhalten, andere jedoch nicht, da die 3-km-Grenze dort zwischen zwei Häusern verläuft.

Die Fahrkarte wird nur bis einschließlich der 10. Jgst. von Amts wegen bezahlt. Ausnahme: Sie beziehen im lfd. Schuljahr für mindestens 3 Kinder Kindergeld, ihr Kind hat eine Schwerbehinderung oder Sie erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld gemäß Sozialgesetzbuch XII oder II.

Diese Regelung gilt bayernweit und kann von uns nicht beeinflusst werden. Grundsätzlich gibt es nur eine Fahrkarte zum nächstgelegenen Gymnasium.

Ausnahmeregelung: Falls das nächstgelegene Gymnasium keine kostenfreie OGS Betreuung anbietet, werden auch die Fahrtkosten für ein weiterentferntes übernommen. Hier ist allerdings die jährliche Anmeldung für die OGS bis einschließlich der 10. Klasse verpflichtend. Dies wird in jedem Schuljahr durch das Landratsamt Kitzingen erneut überprüft.

Sollten Sie sonst noch Fragen betreffend der Fahrkarte haben, so wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Kitzingen, Frau Flammersberger oder Frau Geiling, Tel. 09321/928-2407.

Fahrpläne 

finden Sie unter: www.vvm-info.de  → Fahrplanauskunft oder an Ihrer örtlichen Haltestelle.

Wie kommen Sie an den Fahrscheinantrag?

Der Antrag befindet sich unter „Anmeldeunterlagen“ und lautet „Erfassungsbogen“. Unter dem Punkt „Beförderungsmittel“ ist es ausreichend, wenn Sie unter a) bei „von“ Ihren Wohnort und bei „bis“ AKG KT eintragen.

Bitte vergessen Sie nicht, die Erklärung auf Seite 2 auszufüllen.