Internationaler Tag des Weltfriedens am 21. September – ein Thema der Ethik

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Im Jahr 1981 haben die Vereinten Nationen erstmals den „International Day of Peace“ ausgerufen. Das Ziel war, die „Idee des Friedens sowohl innerhalb der Länder und Völker als auch zwischen ihnen“ zu fördern. Der Termin des Gedenktags ist jeweils der 21. September. Im Fach Ethik ist das Wirken der Vereinten Nationen in der 9.Klasse unter der Überschrift „Wege zum Frieden“ Thema. Ein Rückblick auf die Entstehungsgeschichte dieser Organisation verdeutlicht dabei, wie eine Idee der Aufklärung bis heute direkt in politische Strukturen hinein wirkt. 

Kants Friedenskonzeption ist hochmodern

Im Unterricht wird Kants Abhandlung „Zum ewigen Frieden“ gelesen. Diese Schrift ist durch den Basler Frieden zwischen Preußen und Frankreich 1795 veranlasst. Kant machte sich Gedanken, wie Krieg verhindert und Frieden dauerhaft gesichert werden kann. Er war überzeugt von der friedensstiftenden Wirkung der parlamentarischen Demokratie. Bürger müssten an der Frage beteiligt werden, ob Kriege zu führen seien. Generell dürfe sich aber niemand  „in die Verfassung und Regierung eines anderen Staates gewaltthätig einmischen”. Kant fordert, „stehende Heere” sollten „mit der Zeit ganz aufhören”.  Zudem verbiete es sich, in Kriegen Mittel anzuwenden, die das Vertrauen zwischen den beteiligten Parteien im künftigen Frieden untergraben könnten. Gemeint sind damit beispielsweise Vernichtungsfeldzüge, die ganze Bevölkerungsgruppen ausrotten. Außerdem postuliert Kant für alle „Weltbürger” ein allgemeines Besuchsrecht auf Zeit, das den Menschen überall auf der Erde zusteht.  Diese Vorstellung ist noch nicht flächendeckend Wirklichkeit geworden,  doch im Bereich der EU kennen und schätzen wir die Reisefreiheit bereits.

Die Gründung der Vereinten Nationen

Kant stellte sich zur Friedensicherung einen föderalen Bund von Staaten vor. Dies ist tatsächlich eingetreten. Am 26.06.1945 wurde die Organisation der Vereinten Nationen ins Leben gerufen, zu deren Aufgaben bis heute die Sicherung des Weltfriedens gehört. Die Neuerung ist: Eine Entscheidung über Krieg und Frieden soll nicht länger bei den Staaten selbst liegen. Das Gewaltmonopol  hat statt dessen der Weltsicherheitsrat. Ein Konsens der verantwortlichen Großmächte – so die Idee – soll  weltweit Friedenssicherung ermöglichen. Der Weltsicherheitsrat als Institution der Vereinten Nationen darf nämlich im Falle bewaffneter Konflikte als einziges UN-Organ mit Sanktionen in die Souveränität von Staaten eingreifen. Dies gelingt allerdings nur dann, wenn sich die fünf ständigen Mitglieder im Weltsicherheitsrat USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China einig sind. Wenn auch nur eines der genannten Länder gegenüber Beschlussvorlagen sein Veto einlegt, sind Sanktionen ausgeschlossen. Und genau dies war bei bewaffneten Konflikten in der Vergangenheit mehrfach der Fall.

Was von Kants Idee bleibt

Die Erfahrung zeigt: Die Vereinten Nationen können die Staaten in ihrer Verantwortung für den Frieden nicht ersetzen, aber sehr wohl unterstützen. Als Organisation zur Friedenserzwingung ist den Vereinten Nationen ein eng begrenzter Rahmen gesetzt. Unersetzlich bleibt daher das Eintreten möglichst vieler Menschen für eine weltweite Friedensordnung. Dies ist eine Grundbedingung für das Überleben der Menschheit. Kant hatte vor Augen, dass die „Weltbürger“ infolge des „Rechts des gemeinschaftlichen Besitzes der Oberfläche der Erde (…) endlich sich doch neben einander dulden (…) müssen“. Dies bleibt für alle Bewohner der Erde die große Herausforderung unserer Tage.

Raphael Bronnhuber