Besondere Prüfung 2022 für Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums
1. Ziel
Die Besondere Prüfung bietet Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10 die Möglichkeit, bei Bestehen den Mittleren Bildungsabschluss zu erwerben
2. Teilnahmeberechtigung
Zur Besonderen Prüfung können zugelassen werden:
- „Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, denen wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben“ (§ 67 Abs. 1 Satz 1 GSO);
- Wiederholungsschüler der Jahrgangsstufe 10, welche die Besondere Prüfung bereits einmal ohne Erfolg abgelegt haben und erneut die o.g. Bedingungen erfüllen (§ 67 Abs. 7 GSO);
- Wiederholungsschüler der Jahrgangsstufe 10, welche die o.g. Bedingungen zwar nicht in diesem Schuljahr erfüllen, nach dem erstmaligen Durchlauf der Jahrgangsstufe 10 aber erfüllt haben (§ 67 Abs. 1 Satz 2 GSO);
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe I des Abendgymnasiums bzw. des Kollegs, die noch keinen mittleren Schulabschluss haben, können sich nach den vorstehenden Bestimmungen der Besonderen Prüfung unterziehen (§ 67 Abs. 8 GSO).
- Gem. § 67 Abs. 2 GSO kann die Besondere Prüfung nur in unmittelbarem Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 abgelegt werden.
3. Meldung zur Prüfung
Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler stellen den Zulassungsantrag bei der zuletzt besuchten Schule möglichst noch vor Ferienbeginn, jedoch spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses (§ 67 Abs. 3 Satz 2 GSO). Wir bitten Sie höflichst, dies in diesem Schuljahr bis zum 01.08.212 zu erledigen.
4. Durchführung der Prüfung
Im Schuljahr 2021/22 findet die Besondere Prüfung zentral für alle Gymnasien des Landkreises am LSH Wiesemtheid statt. Ein Lichtbildausweis ist mitzubringen!
Prüfungszeiten:
Fach |
Tag |
Uhrzeit |
Deutsch | Mittwoch, 07.09.22 | 9.00-12.00 Uhr |
Mathematik | Donnerstag, 08.09.22 | 9.00-11.00 Uhr |
Fremdsprache | Freitag, 09.09.22 | 9.00-11.00 Uhr |
Nachtermin:
Fach |
Tag |
Uhrzeit |
Deutsch | Montag, 19.09.22 | 9.00-12.00 Uhr |
Mathematik | Dienstag, 20.09.22 | 9.00-11.00 Uhr |
Fremdsprache | Mittwoch, 21.09.22 | 9.00-11.00 Uhr |
5. Aufgabenstellung
Die Besondere Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache; sie wird in schriftlicher Form abgenommen. Maßgebend für die zentrale Aufgabenstellung sind die Lehrpläne der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums.
Die Prüfung im Fach Deutsch besteht aus
- dem Verfassen eines argumentierenden Textes oder
- der Erschließung eines poetischen Textes oder
- der Analyse eines nichtpoetischen Textes.
Den Schülern wird dazu je ein Thema zur Wahl gestellt.
Die Prüfung in den Fremdsprachen Englisch und Französisch besteht aus einer schriftlichen Textaufgabe einschließlich einer Sprachmittlung. Auf die mit KMS Nr. VI.3-5S5511-6.76010 vom 12.09.2012 mitgeteilten Änderungen der Aufgabenformate für die modernen Fremdsprachen wird verwiesen.
Die Prüfung in der Fremdsprache Latein besteht aus einer Übersetzung eines lateinischen Originaltexts (im Schwierigkeitsgrad einer sprachlich und inhaltlich leichteren Cicero-Stelle von ca. 150 Wörtern) in das Deutsche.
Es wird insbesondere auf die Möglichkeit gem. § 67 Abs. 5 Satz 2 GSO hingewiesen, auf Antrag die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache zu ersetzen, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache geprüft wird.
Bei einer sonstigen abweichenden Fremdsprache (§ 15 Abs. 3 GSO) besteht die Prüfung aus einer Sprachmittlung eines deutschen Textes in die betreffende Fermdsprache und einer Textproduktion.
Die Prüfung in Mathematik umfasst mehrere (unterschiedliche) Teilaufgaben.
Aufgrund des Vorbildcharakters zentral gestellter Prüfungen für alle Leistungserhebungen wird bei der Erstellung der zentralen Aufgaben die neue Aufgabenkultur angemessen berücksichtigt.
6. Erlaubte Hilfsmittel
Bei der Besonderen Prüfung sind gem. KMBek vom 07.06.2011 Nr. VI.9-5S5500-6b.41619 (KWMBl Nr. 13/2011, Seite 129), einsehbar unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2011/13/kwmbl-2011-13.pdf und für das Fach Latein überdies gem. KMS vom 03.08.2017 Nr. V.3-BS1310-3.88912 folgende Hilfsmittel zugelassen:
Deutsch:
Ein Rechtschreibwörterbuch, das nach Erklärung des Verlags die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vollständig umsetzt.
Moderne Fremdsprachen (Englisch, Französisch u.a.):
Ein vom Staatsministerium genehmigtes ein- und zweisprachiges Wörterbuch. Die Liste der genehmigten Wörterbücher ist unter https://www.km.bayern.de/download/20349_LISTE-Genehmigte-W%C3%B6rterb%C3%BCcher-2020-M%C3%A4rz-2.pdf einsehbar. Die Liste wird vom Staatsministerium fortlaufend aktualisiert.
Latein:
Die aktuelle Liste der für Prüfungszwecke genehmigten Wörterbücher in Latein findet sich unter folgendem Link: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/2142/fachinformationen-latein-und-griechisch.html (→ „Grundwissen, Leistungsnachweise, Prüfungen“ → „Hilfsmittel“).
Mathematik:
Ein Taschenrechner, die vom Staatsministerium genehmigte Merkhilfe sowie eine der vom Staatsministerium zugelassenen naturwissenschaftlichen Formelsammlungen, einsehbar unter https://www.km.bayern.de/download/15817_10_lernmittel_die_nur_unter_den_…_atlanten_und_formelsammlungen.pdf Programmierbare Taschenrechner und mathematische Formelsammlungen sind nicht zugelassen. Stochastische Tabellen sind nicht erforderlich.
Die Hilfsmittel dürfen Hervorhebungen und Verweisungen, jedoch keine Kommentierungen enthalten. Elektronische Wörterbücher dürfen nicht verwendet werden.
7. Bestehen der Prüfung
Die Entscheidung über das Bestehen trifft der Prüfungsausschuss an der jeweils prüfenden Schule aufgrund der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung.
„Die Besondere Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach [zum Ausgleich] dafür mindestens die Note 3 vorliegt“ (§ 67 Abs. 6 GSO).
Das Bestehen der Besonderen Prüfung berechtigt nicht zum Vorrücken in Jahrgangs-stufe 11 des Gymnasiums.
Sollte ein Prüfling zu den angegebenen Prüfungszeiten verhindert sein, so ist der Verhinderungsgrund schriftlich exakt anzugeben, bei Erkrankung durch ärztliches, ggf. schulärztliches Attest nachzuweisen. Ein Nachholen der Prüfung ist nur zum zentralen Nachtermin möglich. Ein Rücktritt vor Beginn der Prüfung ist möglich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden.
Vorläufiger Besuch der Fachoberschule
Der durch die Besondere Prüfung erworbene Mittlere Schulabschluss kann auch zum Übergang an die Fachoberschule genutzt werden. Dazu muss in den drei Prüfungsfä-chern der Besonderen Prüfung ein Notendurchschnitt von 3,33 oder besser erzielt worden sein. Falls die in der Besonderen Prüfung geprüfte Fremdsprache nicht Englisch war, gilt dabei im Besonderen, dass anstelle der Note im Fach Latein oder Französisch der Besonderen Prüfung die Note des Faches Englisch des Jahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums entnommen werden kann.
8. Förderkonzept
Die Teilnehmer finden auch im Jahr 2022 Hilfestellungen im Rahmen eines E-Learn-ing-Programms auf der Internetplattform „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“. Die Schülerinnen und Schüler melden sich für den Kurs „Besondere Prüfung“ auf der Lernplattform der „MB-Dienststelle für die Gymnasien in der Oberpfalz“ mit dem eige-nen Mebis-Zugang unter der Adresse https://lernplattform.mebis.bayern.de/course/view.php?id=19399 durch folgenden Einschreibeschlüssel an: Prüfung2022!