Der örtliche Personalrat arbeitet mit der Schulleitung vertrauensvoll zusammen und vertritt die Interessen aller am Armin-Knab-Gymnasium tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Grundlage der Personalratsarbeit ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG), in dem Aufgaben des Personalrats definiert werden. Insbesondere schreibt es vor, dass Dienststelle und Personalvertretung dafür zu sorgen haben, dass alle in der Dienststelle tätigen Personen nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
Darüber hinaus hat der Personalrat die Aufgabe, Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen und dafür zu sorgen, dass alle zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften usw. durchgeführt werden.
Mitglieder des örtlichen Personalrats am AKG
Frau Dietrich (Vorsitzende)
Frau S. Fischer
Frau Häffner
Frau Redweik
Frau Wiesinger
Hauptpersonalrat
Neben dem örtlichen Personalrat wird am Kultusministerium ein Hauptpersonalrat (HPR) gewählt, dem drei Vertreter des Gymnasiums angehören. Der HPR wirkt mit bei Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen sowie sozialen und persönlichen Angelegenheiten (Art. 75 – 80 BayPVG) und ist Ansprechpartner bei Anträgen, Wünschen und Beschwerden. Er hält Kontakt zu den örtlichen Personalräten der einzelnen Gymnasien und führt für diese regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durch.