„Im Zweifel für die Angeklagte und damit Freispruch“ forderte der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer, der Staatsanwalt hingegen war von der Schuld der Angeklagten überzeugt und forderte 3 Jahre Haft wegen schweren Betrugs in 6 Fällen. Die Richterin und die Schöffen zogen sich zurück um ein Urteil zu fällen, und die SchülerInnen der Klasse 10C nutzten die kurze Unterbrechung um selbst zu diskutieren wie dieser Fall nach gut 3 Stunden Verhandlung mit Zeugenbefragung wohl ausgehen würde.
Doch der Reihe nach: Angeklagt war eine Prostituierte wegen Betrugs in 9 Fällen. Der Geschädigte war zunächst im Februar 2020 ihr Kunde gewesen, später entwickelte sich eine vermeintliche Beziehung zwischen Geschädigtem und der Angeklagten. So behauptete die Angeklagte sie wolle einen Porsche kaufen, worauf hin der Geschädigte – ihr damaliger Freund – einen Kredit aufnahm und ihr 20.000 € übergab, der Porsche hingegen tauchte nie auf. Auch berichtete der Geschädigte, der als Zeuge auftrat, dass er eine Goldkette und eine Rolex-Uhr für mehrere tausend Euro finanzierte, da die Angeklagte ihm versichert hatte, dass sie von ihrem Zuhälter bedroht würde und nur so „freigekauft“ werden könne. Noch in weiteren Fällen übergab der Geschädigte der Angeklagten hohe Geldbeträge und vertraute darauf, diese irgendwann zurückzuerhalten. Die Angeklagte bestritt jedoch hohe Geldbeträge bekommen zu haben, sie gab lediglich zu Protokoll, dass sie Geschenke wie Schuhe, Taschen, niedrigere Beträge und Einladungen zum Essen erhalten habe. Der Geschädigte machte allerdings deutlich nun vor dem finanziellen Ruin zu stehen (ca. 80.000 € Gesamtschulden). Er erzählte, dass die Angeklagte nie etwas zurückzahlte und nachdem er einer weiteren Geldforderung (20.000 € um die Tochter der Angeklagten aus Griechenland nach Deutschland zu holen) nicht nachkommen konnte, beendete sie die Beziehung.
Die Richterin und die Schöffen hielten den Zeugen für glaubwürdig und befanden die Angeklagte für schuldig. Beim Strafmaß wurde die Forderung des Staatsanwalts sogar noch überboten: 3 Jahre 6 Monate Freiheitsstrafe und Wertersatz in Höhe von rund 60.000€. Im Anschluss nahm sich Richterin Dr. Finkenberger noch Zeit um Fragen der SchülerInnen zu beantworten.
Die Klasse 10C und Frau Heider waren sich einig: Ein wirklich spannender und lehrreicher Tag im Amtsgericht Kitzingen.